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Anwaltliches Marketing
Vergleich berufsrechtlicher Restriktionen Englands, Deutschlands und Österreichs im europäischen Kontext
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Product, Place, Price, Promotion – das sind die Schlagworte der modernen Marketinglehre.
Dieses Werk beschäftigt sich mit dem Sonderfall des anwaltlichen Marketings in Deutschland, Österreich und England. Denn so frei wie die Wirtschaft darf der Anwalt nicht werben, wobei er in den deutschsprachigen Länder die meisten und in England die geringsten Einschränkungen hat.
Wegen der von der Europäischen Kommission vorangetriebenen Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen der Freien Berufe ist es erforderlich, sich frühzeitig mit den sich abzeichnenden Veränderungen auseinander zu setzen und sich die Auswirkungen für die Berufsausübung zu verdeutlichen. Mit England wird hier der hinsichtlich seiner Professionalisierung wohl am weitesten fortgeschrittene An-waltsmarkt beleuchtet sowie mit Deutschland der größter kontinentaleuropäische Markt.
Basierend auf der Struktur der 4 Ps (Product, Place, Price, Promotion) der Marketinglehre werden berufs-, zivil-, wettbewerbs- und gesellschaftsrechtliche Regelungen des Anwaltsberufes verglichen. Zunächst werden Unterschiede der Struktur anwaltlicher Dienstleistungen und deren Ursprung betrachtet.
In einem zweiten Teil (Place) stehen die Vertriebsstrukturen von Rechtsanwälten im Mittelpunkt. Zunächst werden die verschiedenen Möglichkeiten der gemeinsamen Zusammenarbeit mit anderen Anwälten oder anderen Freiberuflern erörtert. Neben Kooperationsmöglichkeiten bilden ins-besondere auch Vergesellschaftungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene einen Schwerpunkt. Weiterhin zeigt die Arbeit englische Reformvorhaben auf, die es in Zukunft ermöglichen werden, durch nicht zur Anwaltschaft zählende Unternehmen Rechtsdienstleistungen für Dritte zu erbringen.
Im 3. Teil (Price) werden Preisgestaltungsmöglichkeiten verglichen, wobei den erfolgsbezogenen Honorarmodelle besonderes Gewicht zukommt.
Der 4. Teil (Promotion) befasst sich mit den Grenzen anwaltlicher Kommunikationspolitik, worunter auch der "traditionelle" Werbebegriff fällt. Neben neuen Gestaltungsmöglichkeiten für die österreichische Anwaltschaft im Rahmen der jetzigen Rechtslage werden Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten des Anwaltsrechts aufgezeigt.
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