
Förderungen zur Lehrlingsausbildung
Im Juni 2008 ist ein umfassendes Lehrlingspaket in Kraft getreten. Durch dieses werden alte Förderungen teils vollständig außer Kraft gesetzt und für andere Bereiche wiederum gänzlich neue Förderungsmöglichkeiten geschaffen.
Die neuen Förderungen können von allen Unternehmen beantragt werden, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden.
Dieser Folder gibt Ihnen einen Überblick, welche Stellen in Zukunft Förderungen anbieten, welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme diverser Förderungen erfüllt sein müssen, welche Fristen einzuhalten sind und viele andere wissenswerte Details.
Eine entsprechende Information in diesem Bereich lohnt sich, schließlich beträgt das jährliche Fördervolumen 265 Millionen Euro.

